> Versicherung
Welchen Versicherungsschutz bietet die Mitgliedschaft im BDR ?
Im folgenden will ich versuchen, in wenigen Worten eine Antwort auf obige Frage zu geben. Man unterscheidet 2 Versicherungen, nämlich die "Sportversicherung" und die "Private Tretradversicherung". Von unserem Mitgliedsbeitrag fließt ein Teil an die Sporthilfe e.V. im Landessportbund NRW e.V. Die Sporthilfe wiederum leitet einen Teil davon an die ARAG, mit der sie einen Sportversicherungsvertrag abgeschlossen hat. Der Rest fließt in den Unterhalt des bekannten Sportkrankenhauses in Hellersen.
Die Sportversicherung umfasst :
1. Eine Unfallversicherung für alle aktiven und passiven Mitglieder bei der Teilnahme an vom BDR genehmigten Veranstaltungen unseres Vereins. Ferner sind alle aktiven Sportler und Funktionäre bei allen Veranstaltungen, egal von wem und wo veranstaltet, versichert, sofern sie durch den Verein dorthin delegiert sind. Die Versicherung beginnt mit dem Verlassen der Wohnung und endet mit deren Wiederbetreten.
Die Leistungen richten sich nach Alter und Stand und werden gezahlt für den Todesfall, den Invaliditätsfall und als Tagegeld bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit. Die genauen Zahlen können bei mir eingesehen werden.
2. Eine Haftpflichtversicherung für alle genehmigten Sportveranstaltungen, Versammlungen, Schulungen, Lehrgänge und Festlichkeiten. Abgesichert ist die gesetzliche Haftpflicht. Ausgenommen sind Ansprüche durch Lenken eines Kraftfahrzeuges. In einem solchen Fall tritt die Kfz-Haftpflichtversicherung ein.
3. Eine Vertrauensschaden-Versicherung für Schäden am Vermögen des Vereins durch schuldhaftes Handeln oder auch ohne Verschulden von Vertrauenspersonen (z. B. Vorstand).
4. Eine Reisegepäckversicherung gegen Beschädigung und Verlust des Gepäcks während einer angeordneten Reise außerhalb derBDR.
5. Eine Krankenversicherung für medizinische Aufwendungen für Heilbehandlungen infolge von Unfällen. Auch sind hier Krankheiten mitversichert, die bei Reisen zu auswärtigen Sportveranstaltungen auftreten.
6. Eine Rechtsschutzversicherung für Kosten, die bei gerichtlichen oder außergerichtlichen Streitfällen als Folge der oben behandelten Unfall- und Haftpflichtfälle entstehen. Übernommen werden Anwaltskosten, Gerichtskosten, Zeugengebühren, Sachverständigerkosten, etc..
Text zum Download
Versicherungsschutz BDR
Sportversicherung
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Für die Private Tretradversicherung (ebenfalls bei der ARAG) wird vom Mitgliedsbeitrag ein weiterer Anteil über den Radsportverband NRW e.V. an die ARAG gezahlt. Diese Versicherung dient als Ergänzung zur Sportversicherung und umfasst den Versicherungsschutz beim privaten Radfahren. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Verlassen der Wohnung und endet mit dem Wiederbetreten. Die Versicherung umfasst in Analogie zur Sportversicherung :
1. Unfallversicherung
2. Haftpflichtversicherung
3. Rechtsschutzversicherung.
Bestimmungen und Leistungen der Tretradversicherung zum downloaden
Versicherungsschutz Radsportverband
Auskunft über die Höhe der einzelnen Leistungen erteilt die Geschäftsstelle.
Geschaeftsstelle@rsg-porta-minden.de
2.1.2007 Klefenz, RSG "porta" Minden e.V.